Das Gesetz Nr. 180 vom 13. Mai 1978, das so genannten "Basaglia-Gesetz", initiiert vom italienischen Psychiater Franco Basaglia, bestimmte die Schließung der psychiatrischen Anstalten in ganz Italien und so auch jener in den Autonomen Provinzen Bozen und Trient gemäß dem Leitgedanken, dass ein Mensch nicht ein Leben lang "verwahrt" werden solle, sondern im eigenen Umfeld gepflegt und versorgt werden müsse. Ab dem 17. Juli 1978 wurden in Pergine keine zwangseingewiesenen oder rückfälligen PatientInnen mehr aufgenommen. Bis Dezember 1981 wurden nur noch Freiwillige aufgenommen. Mit 1. Januar 1982 gingen die psychiatrische Versorgung und Pflege der 480 in Pergine noch untergebrachten PatientInnen in die Kompetenz der Sanitätseinheiten über. Der neuen vertretenen Versorgungsidee folgend, kam es zur Dezentralisierung der psychiatrischen Versorgung. Die Krankenhäuser übernahmen die Akutbehandlung, während die ambulante Betreuung seitdem von den Zentren für psychische Gesundheit geleistet wird. Die Anstalt Pergine wurde erst 2002 endgültig geschlossen. Die Schließung war und ist heute noch von psychiatrischen Debatten begleitet, welche die Versorgungsengpässe für die Kranken so wie die Belastung und Überforderung für Familien und Gemeinden zum Inhalt haben. E.T. |