Menschen, die sich 1940 in einem Armenhaus oder Altersheim, einer „Irrenanstalt“ oder einer anderen Institution befanden, waren unter den ersten, die umgesiedelt wurden. Sie hatten zum Einen kaum nennenswerten Besitz und stellten zum Anderen eine finanzielle Belastung für den italienischen Staat dar. Außerdem konnte damit die Abwanderungszahl erhöht werden, um die vereinbarte „Quote“ zu erreichen.
Im Mai 1940 wurden 299 „Südtiroler“ Patientinnen und Patienten vom „Ospedale Psichiatrico“ in Pergine in einem Sammeltransport in die Anstalt Zwiefalten (heutiges Baden-Württemberg) gebracht. Einige SüdtirolerInnen blieben aber in Pergine bzw. Stadlhof.
Andere Personen wurden nach Anzeigen aus der Bevölkerung ärztlich untersucht und in Institutionen im Reich eingewiesen.
Auch im Rahmen der ärztlichen Untersuchung bei der Abwanderung selbst erfolgten weitere Einweisungen. Die Umsiedlungsstelle überstellte psychisch kranke Personen entweder in die „Psychiatrisch-neurologische Klinik Innsbruck“ oder direkt in die „Landes-Heil- und Pflegeanstalt für Geistes- und Nervenkranke“ nach Hall.
Den Aufzeichnungen im Historischen Archiv des Landeskrankenhauses Hall zufolge wurden zwischen 1940 und 1942 181 PatientInnen in drei Transporten in die Heilanstalt Schussenried (heutiges Baden-Württemberg) gebracht.
Neben diesen großen „Sammeltransporten“, wurden SüdtirolerInnen aber auch in Kleingruppen oder Einzeln verlegt. Die ins Reich verlegten PatientInnen waren nach derzeitigem Forschungsstand von einer gezielten Tötung im Rahmen der NS-„Euthanasie“ ausdrücklich ausgenommen.
S.M.