Psychisch kranke Menschen wurden zwar ins Reich umgesiedelt, die Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft wurde ihnen aber fast immer verwehrt. Man handelte hierbei nach einem Erlass Heinrich Himmlers vom Juni 1940, wonach nur „erbgesunde“ Personen einzubürgern werden sollten. Auch nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges blieben viele „AnstaltsinsassInnen“ staatenlos. Den betroffenen Personen wurden damit grundlegende Rechte verwehrt, was zu einer Vielzahl von Problemen führte. So hatten sie etwa keinen Anspruch auf Sozialleistungen auf Grund fehlender Staatsbürgerschaftsrechte. In den 1970er Jahren wurden von Schussenried und Zwiefalten so genannte „Südtirolfahrten“ organisiert. In insgesamt 14 Ausflügen hatten südtiroler PatientInnen wieder Kontakt mit „Daheim“. Acht PatientInnen konnten sogar wieder in Südtirol untergebracht werden. S.M. |
Dia der „Südtirolfahrt“ 1977, Fotoarchiv des Württembergischen Psychiatriemuseums Zwiefalten. |