Als Option wird ein Abkommen zwischen Adolf Hitler und Benito Mussolini vom 23. Juni 1939 bezeichnet. Südtirolerinnen und Südtiroler wurden demnach vor die „Wahl“ gestellt, ins Deutsche Reich abzuwandern und die reichsdeutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten oder in Südtirol zu bleiben. Rund 86 Prozent der Bevölkerung entschieden sich fürs „Gehen“, doch nur ca. 37 Prozent (ca. 75.000 Personen) wanderten zwischen 1940 und 1943 tatsächlich ab.
Der Plan für die Umsiedlung sah folgende Reihenfolge für die Abwanderung vor:
- In Südtirol lebende „Reichsdeutsche“, also Personen, die im Reichsgebiet geboren waren und die deutsche Staatsbürgerschaft besaßen, aber in Südtirol lebten.
- „Nicht bodengebundene Volksdeutsche“, also Personen ohne nennenswerten Besitz, deren Abwanderung einen geringen organisatorischen Aufwand darstellte. Hierzu zählten unter anderem „AnstaltsinsassInnen“ und andere pflegebedürftige Personen.
- „bodengebundene Volksdeutsche“, weil die Schätzung und Entschädigung des Vermögens einige Zeit in Anspruch nahm.
S.M.
Literatur
- Helmut Alexander, Die Umsiedlung der Südtiroler 1939-1945, in: Helmut Alexander/Stefan Lechner/Adolf Leidlmair: Heimatlos. Die Umsiedlung der Südtiroler, Wien 1993, S. 43-179.
- Steininger Rolf, Südtirol im 20. Jahrhundert. Vom Leben und Überleben einer Minderheit, Innsbruck/Wien 1997.